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Qualität ist im Dialogmarketing mehr als ein Versprechen – sie ist Voraussetzung für Vertrauen, Rechtssicherheit und wirksame Kundenansprache. Der DDV setzt deshalb auf transparente Standards und geprüfte Verfahren, die den Mitgliedern einen großen Vorteil gegenüber anderen Marktteilnehmern bieten.
Der DDV stellt zahlreiche Instrumente bereit, um dieses hohe Qualitätsniveau zu erreichen:
Der praxisnahe Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung hilft bei der rechtssicheren Umsetzung der DSGVO-Vorgaben im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die DDV-Verpflichtungserklärung legt verbindliche Datenschutzstandards für Dienstleister fest.
Das etablierte Qualitätssiegel QuLS bietet sowohl Dienstleistern als auch Auftraggebern Orientierung und Sicherheit.
Mit der Certified Senders Alliance stärkt der DDV die Seriosität im E-Mail-Marketing und unterstützt eine rechtssichere, wirksame Kundenansprache.
Eigenständige Ehrenkodizes der Circles legen konkrete Verpflichtungen fest, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.
Das umfassende Qualitätskonzept des DDV bildet die Grundlage für nachhaltigen Erfolg und verantwortungsvolles Dialogmarketing in einer zunehmend datengetriebenen Welt.
Auf dieser Seite:
Der DDV hält seit vielen Jahren ein Muster für einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit, das speziell auf die Anforderungen im Dialogmarketing abgestimmt ist. Dieser Mustervertrag dient dazu, die Anforderungen des Art. 28 DSGVO zu erfüllen, welcher regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden dürfen.
Das Muster ist praxisnah, orientiert sich eng an den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO und ist speziell auf die Anforderungen in der Werbewirtschaft und im Dialogmarketing zugeschnitten. Es bietet eine gute Grundlage, um individuelle AV-Verträge zu gestalten oder als Vorlage für die Prüfung bestehender Verträge zu verwenden.
Die DDV-Verpflichtungserklärung, auch "DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung" genannt, ist ein ergänzendes Datenschutzinstrument des DDV. Sie dient dazu, verbindliche Mindestregeln festzulegen, die Dienstleister (Lettershops, Service Center, Listbroker usw.) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag einzuhalten haben. Darum geht es:
Der Dienstleister unterzeichnet die DDV-Regeln und reicht diese beim DDV ein – damit verpflichtet er sich verbindlich, für jeden einzelnen Auftrag die dort festgelegten Datenschutzstandards umzusetzen.
Die Verpflichtungserklärung ergänzt den gesonderten Adressauftrag: nur wenn dieser Bezug nimmt auf die DDV-Regeln, entsteht ein rechtlich wirksamer Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO.
Obligatorisch ist die Erklärung insbesondere für Dienstleister in dem Circle “Data Intelligence & DirectMail Services”, für Nicht-Mitglieder ist die Abgabe freiwillig.
Die Erklärungen werden beim DDV dokumentiert und eine Liste aller Unterzeichner‑Firmen geführt. Das Verfahren verfolgt das Ziel, verbandsübergreifend einen einheitlich hohen Qualitätsstandard in der Branche zu erreichen und zu wahren.
Die maßgebliche Fassung wurde zuletzt im Januar 2025 angepasst (Stand 01/2025).
Die beim DDV hinterlegten Verpflichtungserklärungen können Sie unter folgendem Link finden:
Der Mustervertrag Auftragsverarbeitung ist ein formeller Vertragsentwurf zur Regelung einzelner Aufträge, während die Verpflichtungserklärung eine allgemeine Selbstverpflichtung darstellt, die als Rahmen dient.
Kombination erforderlich: Mit einem unterschriebenen Adressauftrag, der auf die DDV-Regeln verweist, ist sowohl rechtlich abgesichert als auch praktisch geregelt, wann und wie Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO geschieht.
Das Qualitäts- und Leistungssiegel (QuLS) des DDV ist seit den 1990er-Jahren ein anerkanntes Prüfsiegel für Unternehmen, die besonders hohe Standards in Datenschutz, Datensicherheit und Dienstleistungsqualität erfüllen. Es dokumentiert gegenüber Auftraggebern, Partnern und Behörden, dass ein Unternehmen nicht nur gesetzliche Mindeststandards einhält, sondern aktiv in Qualität und Compliance investiert.
Die kontinuierliche Qualitätssicherung motiviert Siegelträger, Prozesse, Datenschutz und Datenpflege stetig zu verbessern. Sie dokumentieren ihren Anspruch an rechtssichere, datenschutzkonforme und professionelle Dialogmaßnahmen – ein klarer Pluspunkt im Wettbewerb.
Weitere Informationen und Stimmen der DDV-Mitglieder zum Siegel finden Sie hier:
Das DDV-Siegel erleichtert die gesetzlich geforderte Prüfung von Dienstleistern nach Art. 28 DSGVO. Es bietet:
Das Siegel ist sichtbares Zeichen für geprüfte Qualität und schafft Vertrauen:
Das Siegel ist exklusiv für Mitglieder des Circle “Data Intelligence & DirectMail Services” erhältlich. Der Erwerb setzt Mitarbeit im Verband und das Bekenntnis zu dessen Standards voraus.
Siegelkategorien:
Das DDV-Qualitätssiegel ist eine Auszeichnung, die Adressdienstleistern verliehen wird, die strenge Qualitäts-, Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen. Es dient als Orientierungshilfe für Kunden, um vertrauenswürdige Dienstleister zu identifizieren, und unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und darüber hinausgehende Datenschutzstandards einzuhalten.
Siegelinhaber müssen sich verpflichten und regelmäßigen Prüfungen zur Qualitätssicherung unterziehen. Die Gewährleistung von Standards durch die Qualitätssiegel hat zudem einen Wettbewerbsvorteil für die Siegel-tragenden DDV-Mitglieder und stärkt ihre Positionierung am Markt.
Für Auftraggeber bedeutet dies konkret, dass sie Partner wählen können, die die gesetzliche Anforderungen der DSGVO und weitere Datenschutz-, Datensicherheits- und Abrechnungsanforderungen nachweislich erfüllen. Das spart Zeit und Kosten, da das Siegel eine fundierte Prüfgrundlage bietet und das Risiko von Pflichtverletzungen minimiert.
Nach Artikel 28 Abs. 1 DSGVO darf ein Unternehmen nur solche Dienstleister wählen, die Datenschutz und Datensicherheit garantieren. Also müssen sich die Unternehmen versichern, dass der Dienstleister beim Datenschutz und bei der Datensicherheit zuverlässig ist. Hier ersparen die Gütesiegel den Unternehmen Prüfungshandlungen.
Zudem verschafft es Auftraggebern einen Wettbewerbsvorteil, da es ihre Glaubwürdigkeit im Umgang mit sensiblen Daten stärkt und ihnen hilft, vertrauenswürdige Partnerschaften aufzubauen.
Das Siegel hilft uns, immer besser zu werden. Die direkte Ansprache von Kunden und Interessenten erfordert verlässliche und gepflegte Kontaktdaten.
Die Kontaktdaten müssen datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig verwendet werden. Ohne diese Maxime ist zielgerichtetes Marketing undenkbar.
Ein Siegelinhaber genießt einen Vertrauenvorschuss. Er kann die Sicherstellung der Leistungsqualität und die besonderen Anforderungen an den Datenschutz garantieren. Kunden können sicher sein, dass ihre Daten bei einem zertifizierten Mitglied in guten Händen sind und sie rechtlich geschützt sind.
Durch das Siegel ist zudem sichergestellt, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden, wie z.B. regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter, transparente Preisgestaltung, Auftragsbestätigung und -dokumentation.
Die Certified Senders Alliance (CSA) ist ein Zertifizierungsprojekt für seriöse E-Mail-Versender. Sie wurde gemeinsam vom eco – Verband der Internetwirtschaft und dem Deutschen Dialogmarketing Verband ins Leben gerufen.
Ziel der CSA ist es, vertrauenswürdige Newsletter- und Werbe-E-Mails zuverlässig zuzustellen – ohne im Spam-Ordner zu landen.
Als internationales Qualitätssiegel für professionelles E-Mail-Marketing sorgt die CSA-Zertifizierung für mehr Reichweiche, Seriosität und Erfolg im digitalen Dialog. Sie stärkt die Zusammenarbeit zwischen Internet Service Providern und seriösen Versendern und leistet so einen effektiven Beitrag im Kampf gegen “Spam”.
DDV-Mitglieder erhalten bei Beantragung der kostenpflichtigen CSA-Zertifizierung einen exklusiven Rabatt von 20 Prozent.
E-Mails zertifizierter Versender werden von großen Internetanbietern bevorzugt behandelt und erreichen häufiger direkt den Posteingang.
Die CSA prüft streng auf rechtliche, technische und datenschutzkonforme Standards – das schafft Glaubwürdigkeit.
Versender erfüllen durch die Zertifizierung nachweislich die Anforderungen der DSGVO und des UWG.
Zugang zu technischen Informationen, Updates zu rechtlichen Änderungen und Austausch mit Experten.
Seit Februar 2011 gilt für alle Mitglieder im DDV ein grundsätzlicher Ehrenkodex. Mit diesem bekennen sie sich zu einem gemeinsamen Verständnis ethischer Grundsätze im Dialogmarketing. Damit macht der Verband einmal mehr gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Marktpartnern aus der Wirtschaft deutlich, dass er für einen verantwortungsvollen Dialog steht.
Darüber hinaus steht es allen Circles im DDV offen, sich spezialisierte Ehrenkodizes bzw. Qualitätsstandards aufzuerlegen, die über die geltenden gesetzlichen Vorschriften hinaus konkrete Verpflichtungen beinhalten.
Die beiden Ehrenkodizes der ehemaligen Kompetenz-Center DirectMail Services und Zielgruppenmarketing werden derzeit überarbeitet und in einen gemeinsamen Ehrenkodex des Circles Data Intelligence und DirectMail Services überführt. Bis dahin haben die beiden Ehrenkodizes weiterhin Gültigkeit. Die Unterzeichnung des Ehrenkodex ist in der Regel Voraussetzung der Mitgliedschaft im Circle.
Über die Einhaltung der Ehrenkodizes wacht ein vom jeweiligen Circle gewähltes Kontrollorgan, das selbständig oder auf entsprechenden Hinweis tätig wird und Sanktionen ausspricht, die bis zur Empfehlung eines Verbandsausschlusses reichen können.