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Seit Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen die Anforderungen des Art. 4 KI-Verordnung (KI-VO) erfüllen und Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen".
Als Betreiber tritt jeder auf, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Das bedeutet für Unternehmen, die Tools oder Software nutzen wollen, die KI im Sinne des Art. 3 Abs. 1 KI-VO enthält, dass eine Auseinandersetzung mit den Rechtspflichten und technischen Implikationen stattfinden muss, die Betreiber in diesem Zusammenhang treffen. Das bedeutet:
Warum diese Schulung für Sie wichtig ist:
Die KI-Kompetenz Schulung des DDV am 17. September 2026 von 10.00 Uhr bis ca. 12.45 Uhr vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sie lernen, wie Sie KI sicher und effizient in Ihrem Unternehmen einsetzen und gleichzeitig die neuen rechtlichen Vorgaben einhalten. Teilnehmende erhalten nach Abschluss der Schulung eine Bescheinigung vom DDV.
Was erwartet Sie?
Für wen ist die Schulung geeignet?
Die Schulung richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die in ihrer Arbeit mit KI-Systemen in Berührung kommen, an Personen auf Leitungs- und Entscheidungsebene, die KI in ihre Arbeitsprozesse integrieren möchten, sowie an Datenschutzverantwortliche, die dafür sorgen müssen, dass die Vorgaben der KI-Verordnung eingehalten werden.
Unsere Referenten:
Dr. Ing. Bernd Fritzke – Experte für KI und Innovationen
Dr. Bernd Fritzke ist ein KI-Experte im Innovationhub der DekaBank, wo er die Entwicklung von DekaGPT, einem KI-System für 8.000 Mitarbeitende, leitet. Darüber hinaus arbeitet er an weiteren KI-Projekten und organisiert eine interne Vortragsreihe zu aktuellen KI-Themen. Seine Schwerpunkte umfassen maschinelles Lernen, neuronale Netze und Finanztechnologien wie algorithmischen Handel. Er war vor seinem Wechsel in den Finanzbereich als Hochschuldozent für Neuroinformatik an der TU Dresden tätig.
Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt – Spezialist für IT-Recht und Datenschutz
Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt ist Fachanwalt für IT-Recht, TÜV-zertifizierter Datenschutz-Auditor und IT-Compliance Manager und Partner der pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Düsseldorf. Er berät seit über 20 Jahren nationale und internationale Unternehmen zu Datenschutz, IT-Recht und Telekommunikation. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er u.a. Lehrbeauftragter an der SRH Fernhochschule und Mitglied im Vorstand von EuroCloud Deutschland_eco e.V.
Teilnahmegebühren (jeweils zzgl. 19% MwSt.):
Für DDV-Mitglieder:
Für Nichtmitglieder:
Der Teilnahmebetrag von EUR 299,- (DDV-Mitglieder) / EUR 599,- (Sonstige) zzgl. MwSt. pro Teilnehmer ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Rechnung an den DDV zu überweisen. In den Teilnahmegebühren enthalten sind Vortrag und Schulungsunterlagen.
Allgemeine Hinweise:
Abmeldung:
Eine kostenfreie Abmeldung Ihrer Teilnahme ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach und bei Nicht-Teilnahme wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit kostenfrei benannt werden.
Stornierung:
Der DDV behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und ggf. Ersatztermine anzubieten. Falls die Veranstaltung kurzfristig aus unvorhersehbaren und nicht im Einflussbereich des DDV liegenden Gründen storniert werden muss, erhalten Sie unverzüglich Nachricht und wir erstatten bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.