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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Fall Inteligo Media (Rs C-654/23) die Regeln für E-Mail-Werbung präzisiert. Besonders relevant ist die Entscheidung für sogenannte Freemium-Modelle. Gemeint sind Angebote, bei denen Nutzer zunächst kostenlose Dienste oder Nutzerkonten erhalten und später kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten werden. Der EuGH stellt klar, dass auch solche kostenlosen Nutzerkonten als Verkauf gelten können, wenn sie wirtschaftlich Teil eines Geschäftsmodells sind. Damit können Freemium-Anbieter ihre registrierten Nutzer unter den Voraussetzungen des Soft Opt-in als Bestandskunden ansprechen.
Welche Folgen das konkret für Unternehmen hat, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels im Gespräch mit dem DDV.
Das Interview ist exklusiv für DDV-Mitglieder. Lesen Sie das Gespräch mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels nach erfolgter Anmeldung (Login oben rechts).