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Am 27. Juli 2026 ist der AI Omnibus der EU in Kraft getreten. Mit der Verordnung passt der Unionsgesetzgeber – nach Kritik - den AI Act gezielt an: Fristen werden verlängert, einzelne Vorgaben vereinfacht und die Möglichkeiten zur Erprobung von KI-Systemen erweitert. Unternehmen sollen dadurch mehr Rechtssicherheit und Zeit für die praktische Umsetzung erhalten. Die grundlegenden Anforderungen an einen sicheren, transparenten und grundrechtskonformen Einsatz künstlicher Intelligenz bleiben jedoch bestehen.
Welche konkreten Folgen haben die Änderungen für Unternehmen im Dialogmarketing? Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat darüber mit Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt, Partner der pitc legal Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, gesprochen. Im Kurzinterview erläutert er, welche Erleichterungen der AI Omnibus bringt, welche Pflichten weiterhin zu beachten sind und wo für Unternehmen jetzt Handlungsbedarf besteht.
Das Interview ist exklusiv für DDV-Mitglieder. Lesen Sie das Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt nach erfolgter Anmeldung (Login oben rechts).